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erklären. Es scheint mir vielmehr einer der vielen Versuche der Römischen Verwaltung vorzuliegen, die immer im Streite liegenden Juden zu beruhigen, indem sie Galilaea von der Provincia Judaea, Samaria und der Landschaft Judaea, abtrennten. Vielleicht bestand das Gebiet des Cumanus aus dem Reiche des Sohaemus Ituraea 10) und aus Galilaea, während Felix Samaria und die Landschaft Judaea regierte. Nach dem Sturze des Cumanus wurde Galilaea mit den beiden anderen jüdischen Sprengeln wieder vereinigt unter der Verwaltung des Felix "). Dann wäre der Bericht des Tacitus über die Unruhen ohne jeden Anstoß. Er hat von den Verwaltungsgebieten der beiden Procuratoren nur die an einander grenzenden Landschaften, die der Schauplatz der Vorgänge waren, genannt 12). Wirkliche Sicherheit kann nur eine Inschrift bringen, welche die Laufbahn eines Procurators jener Zeit verzeichnen sollte.

Heidelberg.

A. v. Domaszewski.

10) Es sind die Ituraei des Libanon C. III. 6687.

11) Daraus erklärt sich auch die Art, wie Josephus die Jahre der Verwaltung des Felix zählt.

12) So erklärt auch Nipperdey.

II.

Priscianus

Beiträge zur Ueberlieferungsgeschichte der Römischen Literatur.

I.

Der Zweck der folgenden Untersuchungen ist, die Herkunft der von Priscian in seinen grammatischen Institutionen aus den lateinischen Autoren zusammengetragenen Zitaten genau festzustellen und das Resultat für die Ueberlieferungsgeschichte der römischen Literatur zu verwerten. Gelingt dieser Versuch, so werden in Zukunft auch nicht mehr Entgleisungen eintreten, wie sie in der Ueberlieferungsgeschichte der Rhetorik ad Herennium vorgekommen sind1) und es dürfte manches auf diesem Gebiete klarer und richtiger durchschaut werden, als es bisher geschehen ist.

Es ist üblich anzunehmen, daß Priscian einen großen Teil, wenn nicht den größten Teil seiner Anführungen dem wiederholt von ihm als seine Quelle genannten Grammatiker Flavius Caper verdanke. Aber eine ausreichende Untersuchung jenes Verhältnisses ist noch nicht gemacht worden. Die schüchterne Dissertation des jung verstorbenen Gottfried Keil, De Flavio Capro grammatico quaestionum capita II, Halle 1889 kann als eine solche nicht gelten. Fröhde aber hat in Fleckeisens Jahrb. 151 (1895), p. 279 ff. nur eine Art anregender Uebersicht über die griechischen und römischen Quellen des Priscianus geben wollen, aber keine Lösung obiger Frage. Viel Gutes für dieselbe hat Hermann Neumann in seiner bekannten Dissertation 'De Plinii dubii sermonis libris Charisii et Prisciani fontibus' 1881 beigebracht, jedoch war selbstverständlich das eigentliche Ziel desselben ein anderes.

1) Man sehe DLZ 1897, 492 ff. und REW IV, 1617 unter Cornificius

Um zunächst eine allgemeine sichere Sichtung der zahlreichen Belege bei Priscianus zu erreichen, werden wir gut tun, zwischen den Zitaten zu scheiden, welche Fl. Caper möglicherweise selbst gesammelt haben könnte, sofern die Autoren, aus denen sie gesammelt sind, vor ihm oder neben ihm lebten und schrieben, und Zitaten, bei denen diese Voraussetzung aus chronologischen Gründen nicht möglich ist.

Betreffs der Zeit des Fl. Caper können wir der Ansicht derjenigen zustimmen, welche sein Leben in den Ausgang des zweiten Jahrhunderts p. Chr. setzten.

Zunächst werden wir uns zu denjenigen Zitaten bei Priscianus wenden, welche nach dieser Zeitbestimmung nicht aus des Caper Schriften übernommen sein können 2).

Hierher gehört eine Reihe von Anführungen aus den Büchern des Charisius, Diomedes, Donatus, des jüngern Probus, des Servius, Nonius Marcellus, Phocas, welche noch in unsern Händen sind. Die Zeit dieser Autoren liegt zweifelsohne hinter der Zeit des Caper.

Obigen Namen ist auch der des Marius Victorinus beizugesellen. Allerdings ist der Name des letztern von Hertz, Prisc. G. L. K. II, 14, 13 f. nicht in den Text aufgenommen. Er schreibt nämlich folgendermaßen: 'quod Caesari doctissimo artis grammaticae placitum a Victore quoque in arte grammatica de syllabis comprobatur', indem er für die sinnlose Lesart der bessern Handschriften auctore' oder 'auctori' mit der Halberstädter Handschrift und dem Korrektor des alten Parisinus saec. VIIII wie dem des Bernensis saec. X 'a Victore' aufgenommen hat.

Es handelt sich, wie das Vorhergehende zeigt, um die Billigung der Doppelsetzung des i (ii) für i consonans in der Mitte der Wörter (maiius), welche verschiedene Grammatiker annahmen. Aber wenn Hertz mit Osann glaubte, in jenem Victor den Julius Victor erkennen zu können, so ist dagegen zu sagen, daß wir nicht die geringste Spur von einer ars

2) Wir beschränken uns vorläufig auf die Institutionen des Priscian und von diesen wieder auf die ersten sechzehn Bücher, schließen also zunächst die beiden letzten Bücher über die Syntax aus, machen aber davon auch gelegentlich Ausnahmen.

grammatica desselben erhalten haben, ja auch nicht einmal von einer Beschäftigung seinerseits mit grammatischen Problemen. Dieselbe Erwägung schließt hier Sulpicius Victor aus, den wir, wie Julius Victor, nur als Rhetoriker kennen. Auch die Vermutung Büchelers Rhein. Mus. XXXVI, 330 f., daß der Victor des Priscianus derjenige Bixtop sei, welchen ein Grammatiker Zenobius in der AP. IX, 711 als den Inbegriff der Grammatik preist, und außerdem mit dem Victor bei Rufinus G. L. K. VI, 573, 26 identifiziert werden müsse, dürfte nicht zutreffen. In dem letztern hat Cybulla, De Rufini Antiocheniis commentariis 1907, 39 richtig den Julius Victor gesehen, zugleich auch darauf aufmerksam gemacht, daß es sich in dem Distichon des Zenobius vermutlich doch um einen griechischen Grammatiker handeln würde. Ohne Frage ist mit Pieter Bondam 'a Victorino' zu schreiben und es ist unbegreiflich, daß Hertz ihm nicht folgte, da in des Marius Victorinus 'ars grammatica' und zwar in dem Abschnitte 'De syllabis' G. L. K. VI, 27, 9, also ganz der Angabe des Priscian entsprechend, bei dem achten Falle der Position 'si (scil. syllaba) excipitur ab i littera duplicata, ut Troiia, aiio, Graiius, Aiiax' jene Schreibung als selbstverständlich und somit von Victorinus gebilligt vorgeführt wird3). Hier ein zufälliges Zusammentreffen annehmen zu können, erachte ich für gänzlich ausgeschlossen und ich füge daher auch den Namen des Marius Victorinus den andern p. 13 aufgezählten Autoren hinzu.

Ich mache übrigens darauf aufmerksam, daß auch in der kleinern ars grammatica (G. L. K. VI, p. 187), welche, wie es in der Ueberlieferung geschehen ist, ohne Bedenkem dem Marius Victorinus zugeschrieben werden kann (vgl. m. Redeth. p. 88), p. 197, 16, unter dem Titel 'De syllaba', gleichfalls bei Besprechung der Position, ähnliches, wie in der großen ars des Victorinus, gesagt ist'). Allerdings fehlt an beiden

3) Nur um diesen Punkt handelt es sich offenbar an unserer Stelle. Die Verdopplung des i für i consonans wird bei Priscian von p. 14, 3 an besprochen. Die wenigen Worte über Genetivformen, wie 'Pompeiii', die sich dann ergeben, sind nur eine Art von Anhang. Auf diesen geht unsere Stelle, wiewohl sie unmittelbar folgt, keineswegs besonders, sondern auf das ganze Vorhergehende über doppeltes i.

*) Ich führe nur die Beispiele an. . . . ut 'maiior agit deus' et 'Troiiaque nunc stares' (Vergil). sic enim ista scribi per geminatam i litteram metri ratio deposcit.

Stellen des Victorinus die Erwähnung des 'Caesari placitum'"). Jedoch dieses 'placitum' steht mit dem Zitieren des Victorinus in keiner notwendigen Verbindung; es ist vielmehr bei Priscian durch die Hinzufügung der Zustimmung des Victorin nur noch eine Verstärkung desselben angestrebt worden.

Zu den von Priscian benutzten Autoren, deren Schriften wir haben, kommen nun aber auch noch diejenigen, deren Werke verloren gegangen sind, Grillius, Eutropius, Asmonius, Donatianus, Papirianus und Theoctistus, Lehrer des Priscianus.

Die chronologische Bestimmung, daß diese nach Caper lebten und schrieben, ergibt sich für den Lehrer des Priscianus natürlich von selbst; für Papirianus ergibt sie sich aus der Erwähnung des Donatus von demselben ), wie für Donatianus aus seiner Abhängigkeit von Charisius). Asmonius' Zeit wird festgelegt durch die Widmung seiner ars an den Kaiser Constantius). Was Grillius betrifft, welcher von Priscian als Verfasser einer Schrift de accentibus ad Virgilium angeführt ist, so hat man ihn mit Recht dem Verfasser des Kommentars

5) Quint. I, 4, 11 sagt übrigens 'sciat etiam Ciceroni placuisse aiio Maiiamque geminata i scribere und nach ihm Velius Longus GLK VII, 54, 16 in plerisque Cicero videtur auditu emensus scriptionem, qui et Aiiacem et Maiiam per duo i scribenda existimavit'. Es ist auffallend, daß bei Priscian, 18, 12, also nicht weit hinter unserer Stelle, sich das einzige Citat aus Quintilian bei ihm findet 'Bruges et Belena antiquissimi dicebant teste Quintiliano, qui hoc ostendit in primo institutionum oratoriarum', d. i. Quint. I, 4, 15. Also folgt diese Stelle des Quintilian sehr bald der obigen I, 4, 11. Da Priscian den Quintilian nicht selbst excerpiert hat, liegt es nicht allzu fern zu vermuten, daß Priscian in seiner Quelle beide Stellen des Quintilian zusammen vorfand, zumal auch die zweite von Orthographie handelt. Man könnte sogar in dem 'placitum' des Priscian einen Anklang an das 'placuisse' des Quintilian finden. Jedoch hat diesen Ausdruck Priscian auch sonst GLK 13, 19 (Censorino placuit), 29, 18 (Plinio pl.). Vgl. ferner z. B. p. 469, 13; 491, 14; 499, 18; 513, 7; 539, 2. Aber auch so kommt man unwillkürlich zu dem Verdacht, daß bei Priscian das 'Caesari placitum' unrichtig sei und Ciceroni placitum' heißen müßte. Gellius VI (VII), 9, 15 nimmt Cicero und Caesar für 'memordi, pepugi, spepondi' in Anspruch; Diomedes aber verlangt für Cicero 'pupugi' aus alter Quelle (vgl. Prisc. 524, 2), wiewohl pro Sextio Am. einige codd. 'pepugisset' haben. Also an eine constantere Uebereinstimmung beider in solchen Dingen kann man nicht glauben. Der 'doctissimus artis grammaticae' ist ja auch sonst bei Prisc., z. B. 13, 19 Censorino doctissimo artis grammaticae placet.

6) GLK VII, 161, 14; übrigens ist die Anführung nicht ganz genau. 7) Vgl. Redeth. p. 5.

GLK II Prisc. p. 516, 16 Asmonius in arte, quam ad Constantium imperatorem scribit.

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