Hochfürstl. Osnabruckischen Justizrath und geheimen Referens Osnabruckische Geschichte. 18 1 9. Vorrede 84 diesem zweiten Theile. Wie ich vor zwölf Jahren den Anfang dieser Geschichte unter dem Titel einer Einleitung Herausgab, trauete ich mir schon, aus mehrern Urz sachen, die gegenwärtige Fortsekung nicht recht zu; und wirklich waren die Materialien dazu längst auf die Seite gelegt, als ich die Geschichte der Deutschen von dem Herrn Rath Schmidt in die Hände bekam, und von dem Geiste, womit derselbe manches kleine Bruchstick glücklich benukt und geordnet hatte, ergriffen, mich sofort niederz sekte, und auch meine kleine Sammlung dem öffentlichen Gebrauche zu überlassen mich entschloß. Der Plan, welchen ich dabei befolgt habe, ist noch der vorige. Die Schicksale der Landeigen: thumer, oder wie ich sie genannt habe, der Wah: *2 ren 1 1 ren in unserm Stifte, sollten den Hauptfaden auss machen, und alle andere Begebenheiten mit dem selben, so gut es sich thun lassen würde, verbun den werden. Wo ich davon abgegangen bin, liegt die Schuld an dem Mangel der Nachrichten, und nicht an meinem guten Willen. Es bleibt bei mir eine ausgemachte Wahrheit, daß die Geschichte eines Staats nicht die Geschichte der Menschheit, sondern einer Handlungs: Compaguie seyn müsse. Die Veränderungen, welche die erste Verbindung unter allerlei Zufällen erlitten, sind die Begebenheiten, so man wissen, und woraus man sich belehs ren will. Mit einem Worte: es ist die Naturges schichte dieser Verbindung, was man sich als pragmatische Historie gedenkt. Einige haben es nicht gebilliget, daß ich mit der Voraussekung, diese erste Verbindung sen uns ter lauter Land:Eigenthumern geschlossen worden, hineingegangen bin. Aber gesekt auch, daß diese Voraussekung, in ihrer höchsten Richtigkeit, eine idealische Linie wäre, so wurde sie doch immer zur Richtschnur dienen mussen. Der Mathematiker nimmt zur Berechnung der krummen, eine vollkoms mene gerade Linie an, wenn diese sich auch nirgends in der Welt sindet; eben das thut der Geschicht: schreiber, der den ursprunglichen Contrakt eines Staats auf Freiheit und Eigenthum gründet, und wenn auch alle Begebenheiten, welche die Geschichte aufstellet, nichts wie Annäherungen oder Abweis chungen von der Hauptlinie sind, so kann doch ders jenige, der sie erzählet, die Sklaverei nicht zur Regel nehmen, und die Freiheit als Abweichung zeichnen. Auch in der Art der Behandlung habe ich keine Veränderung gemacht. Meine Abneigung gegen alle moralischen Betrachtungen ist unter der Arbeit gewachsen. Diese gehoren in die Geschichte der Menschheit, und das soll die Geschichte eines Staats nicht seyn; hierin kommt alles lediglich auf Politik an, welche wiederum die Voraussekung eines sichern Contrakts erfordert, wenn sie sich nicht, wie unsre Natur- und Völkerrechte, die immer nur mit Mens schen unter allgemeinen Bestimmungen zu thun has ben, in allgemeine Såke, die bereits genugsam bekannt sind, auslosen soll. Der geringe Nuken, den die Geschichte dem Bürger bringt, und der Mangel an Kraft in dem historischen Vortrage liegt sicher darin, daß die Genossen eines Staats nicht als Aktionairs, sondern als Menschen behandelt werden. |